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Europäische Ausschreibungen




 Ausblick auf das neue europäische Forschungsprogramm Horizon Europe
Horizon Europe: Ein ambitioniertes Programm für Forschung und Innovation
„Horizon 2020“ hat sich zu einer Erfolgsgeschichte mit europäischem Mehrwert und nachweisbarem Nutzen entwickelt. Das geht aus einer Zwischenbewertung des Programms und ebenso aus den zahlreichen Erfolgsbeispielen hervor. Darauf aufbauend wird „Horizon Europe“ weiterhin den gesamten Forschungs- und Innovationskreislauf unterstützen. Bürgerinnen und Bürger sollen stärker eingebunden und der positive Nutzen von Forschung und Innovation – etwa durch Fortschritte im Gesundheits- oder Umweltbereich – noch deutlicher kommuniziert werden. Dazu dienen auch die „Missionen“ mit klar definierten Zielen. Die Laufzeit von "Horizon Europe" beginnt am 1. Jänner 2021 und endet am 31. Dezember 2027.
Aufgrund der jüngsten Entwicklungen zu COVID-19 sind Verzögerungen beim kommenden EU-Rahmenprogramm "Horizon Europe" nicht ausgeschlossen!
Nähere Information: https://www.ffg.at/horizoneurope

 

Bundesprogramm Zukunft Schienengüterverkehr
Das deutsche Bundesprogramm „Zukunft Schienengüterverkehr“ dient zur Förderung von Innovationen als eine der Sofortmaßnahmen des Masterplans Schienengüterverkehr.
Förderfähig im Rahmen des Programms sind die Erprobung sowie die Markteinführung von Innovationen aus den Bereichen Digitalisierung, Automatisierung und Fahrzeugtechnik. Das Vorhaben muss einen Beitrag dazu leisten, den Schienengüterverkehr in Deutschland wettbewerbsfähiger zu machen.
Anträge können von Unternehmen, wissenschaftlichen Einrichtungen, Verbänden und juristischen Personen gestellt werden. Ausdrücklich unterstützt wird die Antragstellung durch nichtbundeseigene Eisenbahnen und Start-Ups.
Österreichische Unternehmen können als Antragsteller auftreten, sofern Sie über eine rechtsfähige Vertretung in Deutschland verfügen. Dies kann beispielsweise eine Niederlassung oder Zweigstelle sein.
Sollte im Einzelfall nicht klar sein, was als rechtsfähige Vertretung im Rahmen der Förderrichtlinie gewertet wird, können sich potenzielle Antragstellerinnen und Antragsteller an das Eisenbahn-Bundesamt als Bewilligungsbehörde wenden unter z-sgv[at]eba[dot]bund[dot]de oder telefonisch unter +49 228 9826-890 (Mo-Fr 9:00 bis 12:00 Uhr).
Die Förderrichtlinie, weitere Informationen zum Bundesprogramm sowie den Link zur Antragsstellung finden Sie unter www.z-sgv.de.